FG Münster - Urteil vom 14.04.2011
6 K 2973/09 E,F
Normen:
EStG § 3c Abs 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1153

Halbabzugsverbot

FG Münster, Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen 6 K 2973/09 E,F

DRsp Nr. 2011/14155

Halbabzugsverbot

Der Betriebsausgabenabzug des Besitzunternehmens in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die der Betriebs-GmbH teilentgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, ist nicht gemäß § 3c Abs. 2 EStG zu kürzen, wenn aus der Betriebs-GmbH keine Ausschüttungen erfolgt sind und auch in Zukunft nicht zu erwarten sind.

Normenkette:

EStG § 3c Abs 2;

Tatbestand

Zu entscheiden ist, ob im Rahmen der Besteuerung des als Einzelunternehmen geführten Besitzunternehmens die dort anfallenden Aufwendungen zur Errichtung und zur Bereithaltung der an das Betriebsunternehmen vermieteten Immobilie dem Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterliegen, weil das Besitzunternehmen auf einen Teil der ursprünglich vereinbarten Miete verzichtet hat (Streitjahr 2003) bzw. weil das Besitzunternehmen auf die Miete vollständig verzichtet hat (Streitjahre 2004 und 2005).