Streitig ist, ob Finanzierungskosten für die Beteiligung an einer polnischen Kapitalgesellschaft in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind oder gemäß § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren maßgebenden Fassung (EStG) nur zur Hälfte.
Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern. Er wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|