FG Düsseldorf - Urteil vom 06.03.2008 15 K 713/07 F
Normen:
KStG (i. d. F. d. UntStFG) § 15 Satz 1 Nr. 2 ; DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 981
Halbeinkünfteverfahren; Ergebnisabführungsvertrag; Personengesellschaft als Organträger; Schachteldividenden; Belgische Enkelgesellschaft; Bruttomethode; Steuerverschärfende Analogie - Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 15 K 713/07 F
DRsp Nr. 2008/11698
Halbeinkünfteverfahren; Ergebnisabführungsvertrag; Personengesellschaft als Organträger; Schachteldividenden; Belgische Enkelgesellschaft; Bruttomethode; Steuerverschärfende Analogie - Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren
1. Nach dem DBA-Belgien als Schachteldividenden steuerfreie Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft, die an eine als Organträger der inländischen Mutterkörperschaft fungierende Personengesellschaft weitergeleitet werden, unterliegen unter der Geltung des § 15KStG 2002 (i. d. F. d. UntStFG) nicht dem Halbeinkünfteverfahren.2. Die noch in § 15 Nr. 2 KStG 2000 enthaltene ausdrückliche Einschränkung der Abkommensberechtigung für die der Einkommensteuer unterliegenden Organträger ist mit der Einführung der Bruttomethode in § 15KStG 2002 ersatzlos entfallen.3. Die ab dem Veranlagungszeitraum 2003 geltende Fassung des § 15 Abs. 2KStG i. d. F. d. StVergAbG hat nicht lediglich klarstellenden, sondern rechtsbegründenden Charakter.4. Die im Jahr 2002 bestehende abweichende Regelung kann nicht durch Analogieschluss mit steuerverschärfender Wirkung ausgefüllt werden.
Normenkette:
KStG (i. d. F. d. UntStFG) § 15 Satz 1 Nr. 2 ; DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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