FG Düsseldorf - Urteil vom 06.03.2008
15 K 713/07 F
Normen:
KStG (i. d. F. d. UntStFG) § 15 Satz 1 Nr. 2 ; DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 981

Halbeinkünfteverfahren; Ergebnisabführungsvertrag; Personengesellschaft als Organträger; Schachteldividenden; Belgische Enkelgesellschaft; Bruttomethode; Steuerverschärfende Analogie - Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 15 K 713/07 F

DRsp Nr. 2008/11698

Halbeinkünfteverfahren; Ergebnisabführungsvertrag; Personengesellschaft als Organträger; Schachteldividenden; Belgische Enkelgesellschaft; Bruttomethode; Steuerverschärfende Analogie - Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft unter das Halbeinkünfteverfahren

1. Nach dem DBA-Belgien als Schachteldividenden steuerfreie Gewinnausschüttungen einer belgischen Enkelgesellschaft, die an eine als Organträger der inländischen Mutterkörperschaft fungierende Personengesellschaft weitergeleitet werden, unterliegen unter der Geltung des § 15 KStG 2002 (i. d. F. d. UntStFG) nicht dem Halbeinkünfteverfahren. 2. Die noch in § 15 Nr. 2 KStG 2000 enthaltene ausdrückliche Einschränkung der Abkommensberechtigung für die der Einkommensteuer unterliegenden Organträger ist mit der Einführung der Bruttomethode in § 15 KStG 2002 ersatzlos entfallen. 3. Die ab dem Veranlagungszeitraum 2003 geltende Fassung des § 15 Abs. 2 KStG i. d. F. d. StVergAbG hat nicht lediglich klarstellenden, sondern rechtsbegründenden Charakter. 4. Die im Jahr 2002 bestehende abweichende Regelung kann nicht durch Analogieschluss mit steuerverschärfender Wirkung ausgefüllt werden.

Normenkette:

KStG (i. d. F. d. UntStFG) § 15 Satz 1 Nr. 2 ; DBA-Belgien Art. 10 Abs. 2 ; DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 ;

Tatbestand: