Streitig ist die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf einen Veräußerungsverlust i.S. § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen für das Streitjahr 2006 zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielt u.a. als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Wirtschaftsberatungsleistungen für freie Berufe anbietet, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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