FG Sachsen, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1052/06
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind auch im Verlustfall bei der Anteilsveräußerung i.S.v. § 17 EStG anzuwenden; Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens und Halbabzugsverbots im Verlustfall bei der Anteilsveräußerung i.S.v. § 17 EStG
BFH, Urteil vom 06.04.2011 - Aktenzeichen IX R 40/10
DRsp Nr. 2011/13008
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind auch im Verlustfall bei der Anteilsveräußerung i.S.v. § 17EStG anzuwenden; Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens und Halbabzugsverbots im Verlustfall bei der Anteilsveräußerung i.S.v. § 17EStG
Werden bei der Anteilsveräußerung i.S. von § 17EStG veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2EStG) auch im Verlustfall anzuwenden.