Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Zinszahlungen zur Finanzierung eines Kaufs von GmbH-Anteilen in voller Höhe oder wegen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten abgezogen werden können.
Der Kläger erwarb im Jahre 2001 60 % der Anteile der L GmbH. Mit seiner Einkommensteuererklärung 2001 machte er hierfür gezahlte Zinsen und Finanzierungskosten in Höhe von insgesamt 76.497,86 DM als Werbungskosten geltend.
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