Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den sog. Halbteilungsgrundsatz.
I.
Der Kläger ist zu 1/4 gesetzlicher Miterbe seiner am 5. Februar 2004 verstorbenen Tante ... (Erblasserin). Der Nachlass bestand überwiegend aus Bankguthaben und Wertpapieren. Mit Erbschaftsteuerbescheid vom 22. Juli 2005 setzte der Beklagte (das Finanzamt -FA-) für einen steuerpflichtigen Erwerb von 92.800 EUR Erbschaftsteuer in Höhe von 15.776 EUR fest (Steuersatz 17 %).
Der Kläger trägt mit seiner Sprungklage, der das FA fristgerecht zugestimmt hat, unter Hinweis auf ... ZEV 2005, 1 ff vor, dass das Erbschaftsteuergesetz wegen Verstoßes gegen Art. 14 Grundgesetz verfassungswidrig sei aufgrund seiner Steuersätze, zumindest in seinem Fall, soweit eine Steuer über 15.000 EUR festgesetzt worden sei.
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