Die Klägerin betrieb in den Streitjahren ein Einzelunternehmen Handel mit Modellen und Werkzeugen.
Vom 29.04.1998 bis 05.02.1999 wurde bei der Klägerin eine Außenprüfung durchgeführt. Wegen der Ergebnisse der Betriebsprüfung wird auf den Bericht vom 29.03.2000 zu St. Nr. ... verwiesen. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung und erließ am 21.07.2000 unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 AO entsprechend geänderte Bescheide für die Streitjahre. Dagegen legte die Klägerin Einsprüche ein.
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