BFH - Beschluß vom 26.04.2002
VIII B 169/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1029

Halbwaisenrente als Bezüge des Kindes

BFH, Beschluß vom 26.04.2002 - Aktenzeichen VIII B 169/01

DRsp Nr. 2002/10030

Halbwaisenrente als Bezüge des Kindes

Eine Halbwaisenrente gehört unabhängig davon, dass sie an die Stelle der Unterhaltsleistungen des verstorbenen Elternteils tritt, zu den Bezügen des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Gründe:

Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet.