Hamburgische Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung
FG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2009 - Aktenzeichen 2 V 90/09
DRsp Nr. 2010/11565
Hamburgische Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung
Die Spielvergnügungsteuer wird teilweise im Hinblick auf den bestehenden Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Funktionsweise der Kontrolleinheiten bei Spielgeräten, die nach der Spielverordnung neuer Fassung zugelassen wurden, ausgesetzt. Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestehen nicht.