I.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung mehrerer Sanktionsbescheide ohne Sicherheitsleistung.
Mit diversen Ausfuhranmeldungen meldete die Antragstellerin im Zeitraum Dezember 2008 bis März 2009 beim Hauptzollamt A gefrorene Hühner der Marktordnungs-Warenlistennummer 0207 1290 9190 zur Ausfuhr nach Russland an und beantragte hierfür beim Antragsgegner die Gewährung von Ausfuhrerstattung.
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