FG Hamburg - Urteil vom 17.02.2005
IV 247/01
Normen:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; RL 89/108/EWG Art. 1 Abs. 2 ; RL 89/108/EWG Art. 5 Abs. 1 ;

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005 - Aktenzeichen IV 247/01

DRsp Nr. 2005/8371

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

Bei tiefgefrorenem Rindfleisch, das vor seiner Abgabe an den Verbraucher angetaut und sodann ein weiteres Mal tiefgefroren wird, ist eine Vermarktung unter normalen Bedingungen nicht mehr gewährleistet.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; RL 89/108/EWG Art. 1 Abs. 2 ; RL 89/108/EWG Art. 5 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.