FG Hamburg - Urteil vom 17.02.2005
IV 249/01
Normen:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; RL 89/108/EWG Art. 1 Abs. 2 ; RL 89/108/EWG Art. 5 Abs. 1 ;

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005 - Aktenzeichen IV 249/01

DRsp Nr. 2005/8372

Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

Bei tiefgefrorenem Rindfleisch, das vor seiner Abgabe an den Verbraucher angetaut und sodann ein weiteres Mal tiefgefroren wird, ist eine Vermarktung unter normalen Bedingungen nicht mehr gewährleistet.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; RL 89/108/EWG Art. 1 Abs. 2 ; RL 89/108/EWG Art. 5 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.