FG Hamburg, Urteil vom 29.05.2002 - Aktenzeichen IV 466/98
DRsp Nr. 2002/17093
Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern
Angeblich reinrassige Zuchtrinder, die 1991 in Drittländer ausgeführt wurden, waren ohne die für den innergemeinschaftlichen Handel vorgeschriebenen Zuchtbescheinigungen und Gesundheitszeugnisse nicht von handelsüblicher Qualität.
Normenkette:
egv 3665/87 Art. 13 ;
Tatbestand:
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