Streitig ist die Frage, ob die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gewährt werden kann.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Ehemann ist Pastor. Die Kläger wohnen zusammen in einer Pastorendienstwohnung in R. Das Kreiskirchenamt der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover zieht vom Gehalt des Klägers neben einer Dienstwohnungsvergütung monatlich eine Pauschale für Schönheitsreparaturen in Höhe von 77,96 € ab.
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