Die Beteiligten streiten darüber, wer Erzeuger bestimmter Milchmengen ist.
Der Kläger ist Inhaber einer Referenzmenge und pachtete in den Monaten Februar und März 2002 Produktionseinheiten (Milchviehstall und Milchviehherde) auf den Betrieben der K GbR, des S sowie der M.
Mit den Verpächtern S und M hat der Kläger jeweils Nutzungsverträge über die Überlassung eines Milchviehstalles einschließlich aller Betriebseinrichtungen, Nutzungsverträge über die Überlassung eine Milchviehherde, Geschäftsbesorgungsverträge sowie Lieferverträge über die Lieferung von Grundfutter für Milchkühe geschlossen. Mit dem Landwirt S ist zudem ein Vertrag über Nebenabreden geschlossen worden. Die mit K geschlossenen Verträge sind vom Kläger trotz wiederholter Aufforderung nicht vorgelegt worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|