FG Niedersachsen - Urteil vom 09.11.2005
3 K 343/05
Normen:
EStG § 35a Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
DB 2006, 868
DStRE 2006, 601
EFG 2006, 417

Haushalt - Begriff des Haushalts bei Bestimmung der haushaltsnahen Dienstleistung i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen 3 K 343/05

DRsp Nr. 2006/1243

Haushalt - Begriff des Haushalts bei Bestimmung der haushaltsnahen Dienstleistung i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG

1. Ein Haushalt i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG setzt einen inländischen Haushalt voraus, in dem das hauswirtschaftliche Leben unter Beteiligung des Steuerpflichtigen abläuft. 2. Bei dem Haushalt kann es sich auch um einen "ruhenden" Haushalt handeln. Der Wortlaut des Gesetzes fordert kein aktives hauswirtschaftliches Leben.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für das Jahr 2004 ein Steuerermäßigungsbetrag i.H.v. EUR 600 für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen gewährt werden kann.