I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (§§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Die unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten haben zwei im Jahre 1999 und 2002 geborene Kinder, die bei ihnen leben und für die sie jeweils den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld erhalten.
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