FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.04.2005
3 K 2592/03
Normen:
EStG § 64 Abs. 1, 2 ; EStG § 70 Abs. 2 ; AO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1546

Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2005 - Aktenzeichen 3 K 2592/03

DRsp Nr. 2005/8883

Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung

Nimmt eine Verwaltungsbehörde ein Kind gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in Obhut und bringt es in einem Heim unter, bleibt es bei der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Kindergeldberechtigten, wenn sich dieser umgehend und erfolgreich gegen die behördliche Maßnahme wendet

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1, 2 ; EStG § 70 Abs. 2 ; AO § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung des Kindergeldes ab April 2000 und die Erstattung von Kindergeld für den Zeitraum von April 2000 bis Oktober 2000.