FG Münster - Urteil vom 09.07.2003
1 K 6301/99 E
Normen:
AO § 122 Abs. 1 S. 3 ; AO § 122 Abs. 2 ; AO § 124 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 55 Abs. 5 ; VwZG [a.F.] § 9 Abs. 1 ; VwZG [a.F.] § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1586

Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Übergabe einer Kopie an den Berater

FG Münster, Urteil vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 6301/99 E

DRsp Nr. 2003/14042

Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Übergabe einer Kopie an den Berater

1. Zur Heilung eines Zustellungsmangels reicht die Übergabe einer Kopie des Bescheides aus, solange der Bekanntgabewille nicht zwischenzeitlich aufgehoben worden ist. 2. Auch Personen, die nach Rechtsscheinsgrundsätzen bevollmächtigt sind, fungieren als Bevollmächtigte i.S.d § 122 Abs. 1 S. 3 AO. 3. Das Recht auf Bescheidung kann verwirkt werden.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 1 S. 3 ; AO § 122 Abs. 2 ; AO § 124 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 55 Abs. 5 ; VwZG [a.F.] § 9 Abs. 1 ; VwZG [a.F.] § 9 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Bekanntgabe eines Bescheides über einen höheren Teilwert gemäß § 55 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Bewertung eines dort genannten Grundstücks.