FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.05.2004
1 K 1187/03
Normen:
AO (1977) § 171 Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1738

Hemmung der Festsetzungsverjährung; Aktenstudium an Amtsstelle als Beginn einer Außenprüfung; Feststellungslast; einheitlicher und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 1 K 1187/03

DRsp Nr. 2004/13276

Hemmung der Festsetzungsverjährung; Aktenstudium an Amtsstelle als Beginn einer Außenprüfung; Feststellungslast; einheitlicher und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1996

1. Der Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO erfordert, dass der Prüfer ernsthaft mit der Prüfung begonnen hat. 2. Das Aktenstudium an Amtsstelle kann den Beginn einer Außenprüfung nur dann darstellen, wenn dessen Gegenstand nachweislich die konkreten Verhältnisse des zu prüfenden Betriebes gewesen sind. Insoweit bestehende Unsicherheiten gehen zu Lasten des Finanzamts, denn dieses trägt die objektive Feststellungslast für die Frage der Ablaufhemmung.

Normenkette:

AO (1977) § 171 Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Ablauf der Festsetzungsverjährung durch den Beginn einer Außenprüfung gehemmt wurde.