1. Auf die Berufung des Klägers (berichtigt durch Beschluss vom 01.10.2014) wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 18.04.2012 geändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35,17 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 365,08 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 237,63 € brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 02.04.2009 zu zahlen.
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