Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. Mai 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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