Die Revisionskläger sind die Erben des während des Revisionsverfahrens verstorbenen S. (künftig: Erblasser). Sie haben das ausgesetzte Verfahren aufgenommen. Der Erblasser war Geschäftsführer der S. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Der Beklagte war der steuerliche Berater des Erblassers und/oder dieser Gesellschaft; insbesondere war es seine Aufgabe, deren Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen.
Am 17. April 1996, 11. November 1996 und 27. Februar 1997 nahm der Beklagte an Besprechungen mit dem Erblasser und dem weiteren Geschäftsführer der Schuldnerin teil. In den beiden ersten Sitzungen wurde jeweils eine "Zahlungsstockung" der Schuldnerin festgestellt. Es wurde deshalb die Erbringung weiterer Einlagen der Gesellschafter in Aussicht genommen. Die dritte Besprechung diente der Erörterung der Frage der Fortführung der Schuldnerin.
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