Die Beteiligten streiten darum, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist für das Streitjahr 1995 durch eine Außenprüfung gem. § 171 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) gehemmt gewesen ist.
Die Klägerin (Klin.) hatte die Körperschaftsteuer(KSt)-Erklärung für das Jahr 1995 am 27.September 1996 bei dem Finanzamt (FA) eingereicht. Der entsprechende Bescheid erging am 14. März 1997.
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