FG Düsseldorf - Urteil vom 08.07.2022
1 K 472/22 U
Normen:
AO § 171 Abs. 4 S. 1;

Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer durch eine Erweiterung der Außenprüfung

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2022 - Aktenzeichen 1 K 472/22 U

DRsp Nr. 2022/11167

Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer durch eine Erweiterung der Außenprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer 2015 durch eine Erweiterung der Außenprüfung gehemmt wurde.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Bauleistungen und Bauträgertätigkeiten erbringt. Der Beklagte erteilte ihr am 16.11.2015 eine Bescheinigung zum Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsarbeiten.

Die Klägerin reichte die Umsatzsteuererklärung 2015 am 21.06.2016 beim Beklagten ein. Diese stand einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Am 22.08.2016 reichte sie eine berichtigte Umsatzsteuererklärung ein, der der Beklagte zustimmte; der Vorbehalt der Nachprüfung blieb bestehen.

Mit Schreiben vom 13.10.2020 ordnete der Beklagte bei der Klägerin eine Außenprüfung u.a. für die Umsatzsteuer 2016 bis 2018 an.