StromStG § 10 Abs. 1; StromStV § 18 Abs. 1; MinöStG § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; MinöStG § 25a; AO § 47; AO § 89 S. 1; AO § 110 Abs. 1; AO § 163 S. 1; AO § 171 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4738/06
Hemmung einer Festsetzungsfrist von Steuervergütungen im Falle einer Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle einer unverschuldeten Säumnis einer abgelaufenen Festsetzungsfrist; Gewährung einer Steuervergütung aus Billigkeitsgründen im Falle einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Notlage
, Urteil vom 12.05.2009 - Aktenzeichen VII R 5/08
DRsp Nr. 2009/20902
Hemmung einer Festsetzungsfrist von Steuervergütungen im Falle einer Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle einer unverschuldeten Säumnis einer abgelaufenen Festsetzungsfrist; Gewährung einer Steuervergütung aus Billigkeitsgründen im Falle einer existenzgefährdenden wirtschaftlichen Notlage
Normenkette:
StromStG § 10 Abs. 1; StromStV § 18 Abs. 1; MinöStG § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; MinöStG § 25a; AO § 47; AO § 89 S. 1; AO § 110 Abs. 1; AO § 163 S. 1; AO § 171 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4;
Gründe
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