FG Düsseldorf - Urteil vom 15.09.2022
12 K 2702/21 E
Normen:
EStG § 3 Nr. 1 a;

Herabsetzung der Rentenversteuerung wegen steuerfreier Zahlungen der Berufsgenossenschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2022 - Aktenzeichen 12 K 2702/21 E

DRsp Nr. 2023/8534

Herabsetzung der Rentenversteuerung wegen steuerfreier Zahlungen der Berufsgenossenschaft

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020 vom 25.6.2021 wird geändert, indem der Jahresbetrag der Rente aus der A - vor Abzug des steuerfreien Teils der Rente - von ... Euro auf ... Euro herabgesetzt wird. Die Berechnung der Steuer wird gem. § 100 Abs.- 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 1 /10 und der Beklagte zu 9/10.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 1 a;

Gründe

I.

Mit Bescheid vom ... wurde der Klägerin von der A eine Witwenrente bewilligt. Die A teilte dem Beklagten die Höhe der Rentenzahlungen elektronisch mit. Die Klägerin ließ ihre elektronische Steuererklärung des Jahres 2020 von der ... fertigen und dem Beklagten am 15.6.2021 übermitteln.

Die Zahlungen aus dieser Rente (... Euro im Jahr 2020) wurden mit ihrem steuerpflichtigen Teil (... Euro im Jahr 2020) als sonstige Einkünfte/Leibrenten im Sinne von § 22 Nr. 1 a Satz 2 a) aa) Einkommensteuergesetz (EStG) nach Abzug der Werbungskosten bei der Einkommensteuerfestsetzung der Klägerin vom 2.3.2021 vom 25.6.2021 für das Jahr 2020 berücksichtigt.