VG Stuttgart, vom 10.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 4649/15
Heranziehung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Zeitpunkt der Bekanntgabe mit Bekanntgabefiktion und Zweifelsregelung als allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts; Anscheinsbeweis für das Ankommen einer mit einem Postausgangsvermerk versehenen und zur Post gegebenen einfachen Briefsendung beim Empfänger; Ansehen des Zugangs eines Schriftstücks im Wege des Indizienbeweises als bewirkt; Tätigkeit des Südwestrundfunks bzgl. des Bereichs des Gebühreneinzuges und Beitragseinzuges
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 2 S 114/17
DRsp Nr. 2018/857
Heranziehung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Zeitpunkt der Bekanntgabe mit Bekanntgabefiktion und Zweifelsregelung als allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts; Anscheinsbeweis für das Ankommen einer mit einem Postausgangsvermerk versehenen und zur Post gegebenen einfachen Briefsendung beim Empfänger; Ansehen des Zugangs eines Schriftstücks im Wege des Indizienbeweises als bewirkt; Tätigkeit des Südwestrundfunks bzgl. des Bereichs des Gebühreneinzuges und Beitragseinzuges
1. Die in § 2 Abs. 1LVwVfG angeordnete Nichtgeltung dieses Gesetzes für die Tätigkeit des Südwestrundfunks betrifft auch den Bereich des Gebühren-/Beitragseinzuges. Ein Rückgriff auf das LVwVfG ist nur möglich, soweit dort allgemeine Rechtsgrundsätze oder allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts zum Ausdruck kommen (Bestätigung und Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.06.2008 - 2 S 1431/08 -, [...]).2. Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 (L) VwVfG über den Zeitpunkt der Bekanntgabe mit Bekanntgabefiktion und Zweifelsregelung normiert weder einen allgemeinen Rechtsgrundsatz noch einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts.
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