Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.592,50 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Inhaber einer Ferienwohnungsagentur gegen die Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen.
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