BFH - Beschluß vom 01.10.1998
VII R 1/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 933

Heranziehung ehrenamtlicher Richter

BFH, Beschluß vom 01.10.1998 - Aktenzeichen VII R 1/98

DRsp Nr. 1999/3586

Heranziehung ehrenamtlicher Richter

1. Bei einer Verhandlung an mehreren Sitzungstagen ist ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung selbst dann unschädlich, wenn in dem früheren Termin eine Beweisaufnahme stattgefunden hat. Etwas anderes gilt i.d.R. bei einer bloßen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung.2. Bei einer Vertagung der mündlichen Verhandlung ist die vom Präsidium des FG aufgestellt Liste über die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu beachten. Die Bestimmung der Reihenfolge der Heranziehung durch das Präsidium dient dem festgelegten Gebot des gesetzlichen Richters. Von ihm darf ohne gesetzlich zulässigen Grund nicht abgewichen werden.

Gründe: