FG Hamburg - Urteil vom 20.11.2020
3 K 57/20
Normen:
HmbZWStG § 1;

Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung mit den Kindern im Rahmen des familienrechtlichen Umgangsrechts

FG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - Aktenzeichen 3 K 57/20

DRsp Nr. 2022/6870

Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung mit den Kindern im Rahmen des familienrechtlichen Umgangsrechts

Es verletzt weder den durch Art. 6 Abs. 1, 2 GG grundrechtlich geschützten Bereich der Familie noch verstößt es gegen den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein getrenntlebender Elternteil, der seinen Hauptwohnsitz weit entfernt von Hamburg hat und in Hamburg ein Nebenwohnung innehat, in der er im Rahmen seines familienrechtlichen Umgangsrechts mit seinen minderjährigen Kindern zusammen ist, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird.

Normenkette:

HmbZWStG § 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer vorliegen.

Der Kläger lebte mit seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern in Hamburg. Im Jahr 2016 kam es zur Trennung der Eheleute. Der Kläger mietete mit Mietvertrag vom 31. März 2016 von einem privaten Vermieter eine Zweizimmer-Wohnung (ca. 50 m2) in der X-Straße, Hamburg. Das Mietverhältnis begann am 1. April 2016. Die Nettomiete beträgt 660 € monatlich.

Die Kinder, damals 4 und 6 Jahre alt, leben weiterhin bei der Kindesmutter in Hamburg. Jedes zweite Wochenende sind sie im Rahmen des Umgangsrechts beim Kläger.