Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.800,- Euro festgesetzt.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine in erster Instanz erfolglose Klage auf Herausgabe der am 23. November 2016 von Beamten der Polizeiinspektion F. sichergestellten 16 Sommerreifen auf Aluminiumfelgen weiter.
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