I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (M) war im Streitjahr (1998) mit 97% an einer GbR beteiligt. Weitere Gesellschafterin war ihre Tochter (T), die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2., mit einem Anteil von 3%. Die Geschäftstätigkeit der GbR bestand in der Vermietung eines vierstöckigen Geschäftshauses, das im Alleineigentum der M steht. Im Jahr 2000 gründeten M und T eine GmbH & Co. KG, die seither das Geschäftshaus vermietet.
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