FG Hamburg, vom 06.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 214/06
Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer Zollbehörde zum Ursprungstatus von Waren i.R.d. Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung eines jamaikanischen Ausführers; Streit über die Bestimmung des Begriffes Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der EG
BFH, Beschluss vom 29.06.2010 - Aktenzeichen VII R 31/09
DRsp Nr. 2010/17131
Herstellung von Textilien durch eine Firmengruppe mit Hauptsitz in Hongkong und weiterer Unternehmen auf Jamaika und Ausfuhr in die Gemeinschaft unter Angabe des Ursprungslandes Jamaika und Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung; Falsche Angaben gegenüber einer Zollbehörde zum Ursprungstatus von Waren i.R.d. Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung eines jamaikanischen Ausführers; Streit über die Bestimmung des Begriffes "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der EG
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.