BFH - Beschluss vom 26.07.2006
IX B 35/06
Normen:
HGB § 255 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2072
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 18.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4790/01

Herstellungskosten; Beseitigung mangelhafter Bauleistungen

BFH, Beschluss vom 26.07.2006 - Aktenzeichen IX B 35/06

DRsp Nr. 2006/24489

Herstellungskosten; Beseitigung mangelhafter Bauleistungen

Nach § 255 Abs. 2 HGB sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes veranlasst werden, auch steuerlich Herstellungskosten. Verbraucht ein Stpfl. Güter und nimmt Dienste in Anspruch, um ein Bauernhaus umzubauen, handelt es sich um Herstellungskosten, auch wenn die Leistungen des Bauunternehmers mangelhaft und deshalb zu beseitigen waren.

Normenkette:

HGB § 255 Abs. 2 ;

Gründe: