I.
Die Kläger (Kl) sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1994 mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Ehemann als Ausbildungsberater) und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Einfamilienhaus des Klägers in ... Geschäftshaus der Klägerin -Klin- in ... zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Die Klin ist Eigentümerin des 1992 errichteten und anschließend mit Ausnahme des Dachgeschosses vermieteten Geschäftshauses in .... Im Jahr 1994 wurden an dem Objekt noch verschiedene Baumaßnahmen durchgeführt, die zum Teil der Fertigstellung von Räumen dienten, die bis dahin noch nicht vermietet waren.
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