FG München, vom 10.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1515/04
Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten
BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - Aktenzeichen IX B 110/05
DRsp Nr. 2005/20880
Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, wenn es sich bei den ursprünglich geplanten Gebäuden und dem dann tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um völlig verschiedene Bauwerke handelt.