BFH - Beschluß vom 27.04.2000
VII B 39/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 3 ;

Hilfsweise erhobene NZB

BFH, Beschluß vom 27.04.2000 - Aktenzeichen VII B 39/00

DRsp Nr. 2000/6421

Hilfsweise erhobene NZB

Nach ständiger BFH-Rspr. ist eine hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Verfahrensrevision erhobene NZB unzulässig, weil sie als bedingt eingelegt anzusehen ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 3 ;

Gründe: