BFH, Beschluß vom 27.04.2000 - Aktenzeichen VII B 39/00
DRsp Nr. 2000/6421
Hilfsweise erhobene NZB
Nach ständiger BFH-Rspr. ist eine hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Verfahrensrevision erhobene NZB unzulässig, weil sie als bedingt eingelegt anzusehen ist.