1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist ein Auflösungsverlust der Kläger (Kl) i.S. des § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetzes –EStG– (nachfolgend: Auflösungsverlust) zur … GmbH (nachfolgend: GmbH). Gegenstand des Unternehmens der GmbH war der An- und Verkauf, die Verwaltung und die Vermittlung von Immobilien sowie die Bauträgertätigkeit.
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