I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines Grundstücks, das er im Jahr 1992 für 240 000 DM erworben und mit einem Einfamilienhaus bebaut hatte. Die Herstellungskosten betrugen 320 183,25 DM. Das Objekt ist seit Fertigstellung (1994) vermietet.
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