BGH - Urteil vom 13.07.2017
3 StR 188/17
Normen:
BGB § 212;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 08.12.2016

Hinnahme von Zweifeln des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten vom Revisionsgericht; Darlegung einer umfassenden Beweiswürdigung durch das Schwurgericht

BGH, Urteil vom 13.07.2017 - Aktenzeichen 3 StR 188/17

DRsp Nr. 2017/14536

Hinnahme von Zweifeln des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten vom Revisionsgericht; Darlegung einer umfassenden Beweiswürdigung durch das Schwurgericht

Das Revisionsgericht hat Zweifel des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten regelmäßig hinzunehmen. Allein dem Tatrichter obliegt es, sich unter dem Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden. Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, dass der Tatrichter alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat.

Tenor

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 8. Dezember 2016 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Normenkette:

BGB § 212;

Gründe