Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. Mai 2021 aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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