FG Hamburg - Urteil vom 26.03.2002
IV 264/99

Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner

FG Hamburg, Urteil vom 26.03.2002 - Aktenzeichen IV 264/99

DRsp Nr. 2002/12111

Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner

Es besteht kein Auswahlermessen zwischen dem Steuerhinterzieher und dem nicht personenidentischen Steuerschuldner und Schuldner der Aussetzungszinsen, die für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die festgesetzten verkürzten Steuern angefallen sind.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um einen Billigkeitserlass von Aussetzungszinsen.

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der P... GmbH (im Folgenden: P-GmbH).