1. Die Vollziehung des Bescheids vom 2. September 2010 über die Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer 2007 und 2008 wird in Höhe von 109 EUR für die Dauer des Klageverfahrens wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit ausgesetzt.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren (Az. 13 K 3476/10), ob die Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber dem Antragsteller (ASt) rechtmäßig ist.
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