FG Düsseldorf, vom 03.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3813/02
Hinweispflicht; Verfahrensmangel
BFH, Beschluss vom 04.05.2005 - Aktenzeichen XI B 224/03
DRsp Nr. 2005/10392
Hinweispflicht; Verfahrensmangel
Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zu Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kl. sachkundig vertreten oder selbst sachkundig ist.