FG Thüringen - Gerichtsbescheid vom 04.01.2000
I 515/98
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 § 60 Abs. 3 ; AO (1977) § 118 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 ;

Hinweisschreiben zu den Folgen des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater kein Verwaltungsakt; keine notwendige Beiladung der Steuerberaterkammer zu einem ein solches Schreiben betreffendes Klageverfahren

FG Thüringen, Gerichtsbescheid vom 04.01.2000 - Aktenzeichen I 515/98 - Aktenzeichen III 1515/98

DRsp Nr. 2005/4420

Hinweisschreiben zu den Folgen des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater kein Verwaltungsakt; keine notwendige Beiladung der Steuerberaterkammer zu einem ein solches Schreiben betreffendes Klageverfahren

1. Ein Schreiben, mit dem die zuständige Behörde den betroffenen Steuerberater über die Rechtsfolgen der Bestandskraft des Bescheides über den Widerruf seiner Bestellung informiert, stellt keinen Verwaltungsakt dar. 2. Zu einem gegen ein solches Schreiben gerichteten Klageverfahren ist die zuständige Steuerberaterkammer wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Klage nicht notwendig beizuladen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 § 60 Abs. 3 ; AO (1977) § 118 Abs. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Umstritten ist die Verwaltungsaktsqualität eines Schreibens des Beklagten.