Die Beteiligten streiten um die Behandlung von Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) nach § 8a Abs. 6 Körperschaftsteuergesetz (KStG) alte Fassung (a.F.).
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in H. Unternehmensgegenstand ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Ausübung konzernleitender Holdingfunktionen und die Erbringung von Serviceleistungen aller Art gegenüber Gruppengesellschaften. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die A S.a.r.l..
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|