Streitig sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen in Zusammenhang mit Aufwendungen für Sponsoring.
Die Klägerin betreibt ein Handelsunternehmen. Sie ist Sponsor für eine Sportmannschaft der X GmbH. Auf der Grundlage einer für jede Saison getroffenen Sponsoringvereinbarung ruft die X GmbH, die die Vermarktungsrechte im Rahmen der Heimspiele hält, jährlich festgelegte Beträge ab, die die Klägerin als Betriebsaufgaben verbucht.
Die Vereinbarungen vermittelten der Klägerin verschiedene Sponsorenrechte, insbesondere bei den Heimspielen, u.a.:
- Nutzung des Vereinslogos für Werbezwecke,
- Werbepräsenz in Form von Firmenlogos des Sponsors auf dem Trikot, der Aufwärmbekleidung, der Kleidung der Offiziellen (zB Trainer),
- Bandenwerbung.
Die Bandenwerbung fand im Streitjahr zunächst durch Anbringen von bereitgestellten Firmenlogos an festgelegten Positionen auf der Bande statt.
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