FG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.2021
2 K 622/18 G
Normen:
GewStG a.F. § 8 Nr. 3; EGV Art. 57 Abs. 1; DBA-USA (1989) Art. 24 Abs. 3;
Fundstellen:
RdW 2021, 649-651
GmbH-StB 2022, 26

Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem Drittstaat ansässigen stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG a.F. zum Gewerbeertrag; Möglichkeit des Rückgriffs auf die gleichzeitige Aktionärsstellung

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2021 - Aktenzeichen 2 K 622/18 G

DRsp Nr. 2021/11845

Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem Drittstaat ansässigen stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG a.F. zum Gewerbeertrag; Möglichkeit des Rückgriffs auf die gleichzeitige Aktionärsstellung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG a.F. § 8 Nr. 3; EGV Art. 57 Abs. 1; DBA-USA (1989) Art. 24 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Gewinnanteil eines in einem Drittstaat ansässigen stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes in der im Streitjahr 2000 geltenden Fassung (GewStG a.F.) dem Gewerbeertrag der Klägerin im Jahr 2000 hinzuzurechnen ist.

Die Klägerin ist rechtlich aus einer AG (nachfolgend B) bzw. der F GmbH entstanden. Im Streitjahr 2000 firmierte sie als B und wurde im Jahr 2003 im Wege eines Formwechsels in eine GmbH umgewandelt. Seit 2010 firmiert sie unter ihrer jetzigen Bezeichnung X GmbH.

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